Der Notar

…und seine Vorbereitung wird dem Verkäufer im Vorfeld oft unnötig kompliziert dargestellt, was Unsicherheit schüren kann. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen die Unsicherheit nehmen und offene Fragen klären können.
Was tut der Notar?
Der Notar nimmt Einsicht ins Grundbuch und veranlasst gegebenenfalls Grundbuchberichtigungen. Liegen Grundschulden auf der Immobilie, kümmert er sich um den Antrag zu deren Löschung. Zeitgleich setzt er einen Vertragsentwurf auf, sendet ihn beiden Parteien zur Prüfung zu, erläutert auf Anfrage alle Einzelheiten und ändert gegebenenfalls Details ab.
Nachdem der Kaufvertrag von beiden Parteien unterschrieben ist, geht eine beglaubigte Abschrift ans Grundbuchamt zur Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch. Diese ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Verkäufer das Objekt nicht zeitgleich ein zweites Mal verkaufen kann. Für den Käufer ist die Grundbuch-Vormerkung normalerweise eine der Voraussetzungen für eine eventuelle Finanzierung.
Weitere Arbeitsschritte des Notars: Er schreibt die zuständige Gemeinde an, um sich bestätigen zu lassen, dass diese von ihrem generellen Vorkaufsrecht (beim Verkauf von Häusern und Grundstücken) zurücktritt. Außerdem informiert er das Finanzamt über die Unterzeichnung des Kaufvertrags, woraufhin das Amt den Käufer zum Begleichen der Grunderwerbssteuer auffordert. Ist diese bezahlt, sendet das Finanzamt dem Notar eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Liegen all diese Bescheinigungen und Bewilligungen vor, ist die Fälligkeit der Kaufpreiszahlung gegeben. Der Notar prüft den Eingang der Zahlung und stellt sicher, dass eventuelle Grundschulden aus dem Kaufpreis heraus beglichen werden.

Ist dies erfolgt, ist das üblicherweise der Anlass zum Eigentumsübergang, der im Vertrag unter dem Punkt Auflassung geregelt ist. Alle Lasten und aller Nutzen an der Immobilie gehen nunmehr auf den Käufer über.

Und wie lange dauert das Prozedere?
Wie schnell die Fälligkeit des Kaufpreises gegeben ist, hängt an erster Stelle von der Arbeitsbelastung ab. Und im nächsten Schritt davon, wie schnell u.a. die Gemeinde, das Grundbuchamt usw. arbeiten. Da das schwer vorauszusagen ist, kann der Zeitraum zwischen drei und acht Wochen liegen. Die eigentliche Umschreibung im Grundbuch dauert gewöhnlich länger und kann bis zu 12 Wochen dauern. Das liegt dann an Arbeitsbelastung und -tempo des Grundbuchamts.