Sehr geehrter Interessent,
der Gesetzgeber verpflichtet uns seit dem 13. Juni 2014, Sie über Ihre
Rechte als Verbraucher, auch von Dienstleistungen, zu informieren. Sie
gehen im Sinne des Gesetzes einen Vertrag mit uns ein, wenn Sie
Informationen über ein Objekt von uns erhalten oder dieses besichtigen
möchten. Daher haben Sie im Anschluss die Möglichkeit, diesen Vertrag
innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Haben Sie Fragen zu Ihrem
Widerrufsrecht? Bitte rufen Sie uns an.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den
Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem
Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie
(Rosenbrock Immobilien, Osterstr. 17, 55288 Udenheim, 06732 9489110,
info@rosenbrock-immobilien.de) mittels einer eindeutigen Erklärung
(z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung
des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist
beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der
dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des
Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits
erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag
vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von
Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig
erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen
haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und
gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr
Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Die durch uns erstellten Inhalte und Exposés unterliegen dem Deutschen Urheberrecht und dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung vervielfältigt, be- und/oder verarbeitet werden. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet.
Als Immobilienmakler sind wir nach dem Geldwäschegesetz § 2 GwG verpflichtet, die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Grund: Es soll verhindert werden, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden.
Der Identifizierungs- und Überprüfungspflicht kommen wir vor dem mündlich bzw. schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag nach. Konkret bedeutet das: Wir identifizieren die Vertragsparteien anhand ihres Personalausweises, sobald ein ernsthaftes Interesse an einem Kaufvertrag besteht. Bei juristischen Personen überprüfen wir dies anhand von Registern, Gründungsdokumenten u. ä. Wir sind verpflichtet diese Unterlagen vollständig zu kopieren bzw. zu scannen.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2008/__2.html
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